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häufig gestellten Fragen.
Strom
VOLTINO ist das Online Strom Angebot eines zuverlässigen und etablierten städtischen Energieversorgers aus Oberösterreich. 100% erneuerbare Energie, CO2-frei.
VOLTINO Strom Angebote gibt es für Privatkunden, Agrarkunden und Gewerbekunden. Jeder, der günstigen und sauberen Strom beziehen möchte, ist hier richtig.
Nach Ausfüllen des Online-Stromliefervertrags auf unserer Website erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link. Alles, was Sie tun müssen, ist, diesen Link zu bestätigen. Den Rest erledigen wir für Sie.
Danach informieren wir Sie per E-Mail über den voraussichtlichen Lieferbeginn. Wir kündigen die Stromlieferung bei Ihrem bisherigen Stromversorger und melden Ihre Anlage beim Netzbetreiber, der auch weiter für die Netzversorgung zuständig ist, um.
Der Netzbetreiber ermittelt durch Ablesung oder Schätzung Ihren Zählerstand. Wenn Sie sicher sein möchten, dass Sie eine exakte Abrechnung erhalten, können Sie am Tag des Lieferbeginns dem Netzbetreiber Ihren Zählerstand bekannt geben. Ihr derzeitiger Lieferant sendet Ihnen eine Endverrechnung, die Sie an ihn bezahlen. Sie erhalten von uns bei Lieferbeginn per E-Mail eine Information über den Start der Stromlieferung sowie die Höhe Ihres Teilzahlungsbetrages.
Einmal jährlich erhalten Sie für den VOLTINO Strom eine Jahresabrechnung per E-Mail (auch im Web-Portal abrufbar).
Im Zuge der Umstellung wird von Ihrem Netzbetreiber der Zählerstand für die Endabrechnung Ihres bisherigen Stromversorgers entweder abgelesen oder geschätzt. Wenn Sie sicher sein möchten, dass Sie eine exakte Abrechnung erhalten, können Sie am Tag des Lieferbeginns dem Netzbetreiber Ihren Zählerstand bekannt geben.
Nein. Weder der Vermieter noch der Eigentümer oder die Hausverwaltung müssen über den Wechsel des Stromlieferanten in Kenntnis gesetzt werden. Ganz egal, ob Sie in einer Genossenschafts-, Gemeinde- oder privat vermieteten Wohnung wohnen.
Ja. Sie benutzen ja weiterhin das Leitungsnetz Ihres Netzbetreibers. Dafür bezahlen Sie die gemäß Verordnung festgelegten Tarife.
Nein. Ein Wechsel gilt für Ihre gesamte Hauptanlage. So profitieren Sie maximal von unseren Vorteilen.
Es gibt 4 Möglichkeiten:
- Wenn Sie umziehen oder gerade umgezogen sind: Voraussetzung ist, dass Sie noch keinen Stromliefervertrag bei einem anderen Energielieferanten unterschrieben haben.
- Wenn bei Ihrer neuen Anlage/Wohnung eine Stromeinschaltung notwendig ist. Verlangt der Netzbetreiber eine Stromlieferbestätigung, können Sie unser E-Mail "Lieferbestätigung VOLTINO Strom für Netzbetreiber" vorweisen.
- Wenn Ihr neuer Wohnsitz zum ersten Mal mit Strom versorgt wird (z. B. Neubau eines Hauses): Dafür benötigen Sie auch eine Fertigstellungsmeldung vom Elektriker, damit der Netzbetreiber einen Zähler montieren kann.
- Wenn es sich um eine Änderung des Vertragspartners handelt: Es ändert sich der Vertragspartner beim Stromliefervertrag, z. B. beim Umschreiben des Vertrags von Vater auf Tochter.
- Bestätigen Sie den Link zur Anmeldung des Stromliefervertrags.
- Kontaktieren Sie Ihren Netzbetreiber, unterzeichnen Sie einen Netznutzungsvertrag und geben Sie ihm bekannt, dass Sie schon einen Stromliefervertrag abgeschlossen hast.
- Geben Sie dabei entweder den aktuellen Zählerstand bekannt oder vereinbaren Sie einen Termin für die Stromeinschaltung.
- Wir melden den Standort beim Netzbetreiber zum Neubezug.
- Sie erhalten von uns eine E-Mail mit allen wichtigen Informationen: Lieferbeginn, Höhe des Teilzahlungsbetrages, Zugang zum Online-Kundenportal etc.
- Wenn eine Stromeinschaltung notwendig ist, müssen Sie dafür bei deinem Netzbetreiber einen Termin vereinbaren. Berücksichtigen Sie bitte mindestens eine Woche Vorlaufzeit dafür. Bei der Terminvereinbarung sollten Sie bereits ankündigen, dass Sie mit VOLTINO Strom versorgt werden und daher nur einen Netznutzungsvertrag brauchen.
Beantragen Sie bei Ihrem Netzbetreiber den Netzzugang und informieren Sie ihn gleich über die Stromlieferung durch VOLTINO. Verlangt der Netzbetreiber eine Stromlieferbestätigung, können Sie unsere E-Mail "Lieferbestätigung VOLTINO Strom für Netzbetreiber" vorweisen.
Im Falle einer Stromeinschaltung vereinbaren Sie bitte einen Termin mit Ihrem Netzbetreiber. Falls keine Stromeinschaltung notwendig ist, geben Sie ihm den Zählerstand bekannt und erwähnen gleichzeitig, dass die Stromlieferung durch VOLTINO erfolgt.
Kontaktieren Sie bitte umgehend den lokalen Netzbetreiber und informieren Sie ihn über: Datum des Einzugs, Zählerstand und Strombezug durch VOLTINO.
Ja. Geben Sie einfach bekannt, dass die Stromlieferung durch VOLTINO erfolgen wird.
Damit bei Vertragsbeginn der korrekte Zählerstand bei Ihrem Netzbetreiber erfasst wird, sollten Sie ihm den aktuellen Stand zum Lieferbeginn bekannt geben.
Sie bekommen von uns eine E-mail "Lieferbestätigung VOLTINO Strom für Netzbetreiber". In diesem sind alle Informationen für den Netzbetreiber enthalten.
Füllen Sie den Online-Stromliefervertrag auf unserer Website aus und bestätigen den, an die angegebene E-Mail-Adresse gesandten Link. Alles Weitere erledigen wir für Sie!
Sie brauchen nur die Zählpunktbezeichnung und Ihre Zählernummer. Diese finden Sie auf der letzten Jahresstromabrechnung.
Wenn Sie eine Neuanmeldung machen, muss der Stromliefervertrag von derselben Person unterschrieben werden, auf deren Name auch der Stromliefervertrag beim bisherigen Anbieter lautete. Mit Bestätigung des Links zum Online-Stromliefervertrag erteilen Sie uns die Vollmacht zur Kündigung beim bisherigen Anbieter. Eine etwaige Ummeldung kann erst danach erfolgen.
Sie erhalten ein Willkommensschreiben, sobald Sie den Link in Ihrem E-Mail bestätigt haben. Über alle weiteren Details zu Ihrem neuen Stromliefervertrag werden wir Sie in einem gesonderten E-Mail informieren.
Die verbrauchsabhängige Preiskomponente für Energie, manchmal auch Arbeitspreis genannt.
Die verbrauchsunabhängige Preiskomponente für Energie.
Wir stellen Ihnen eine Gesamtrechnung bestehend aus den Kosten für den Netzbetrieb und den Kosten für Ihren Energieverbrauch. Dabei gilt das Vorleistungsmodell (Rz 1536 und 1536a USt.-Richtlinie 2000). Die Kosten für den Netzbetrieb verrechnet der Netzbetreiber direkt an uns. Wir übernehmen diese in unsere Gesamtrechnung, damit für Sie alles übersichtlich und einfach bleibt.
Der Netzbetreiber ist verpflichtet, die Zählerdaten an den neuen Stromversorger zu übermitteln. Das heißt, dass der Netzbetreiber weiterhin zu den gewohnten Terminen Ihren Zählerstand abliest.
Nachdem der Netzbetreiber die Verbrauchsdaten an VOLTINO übermittelt hat, wird Ihre Gesamtrechnung (Netz + Energie) an Sie erstellt.
Der Netzbetreiber übermittelt den gemessenen Jahresstromverbrauch an Ihren bisherigen Lieferanten. Von diesem erhalten Sie eine Endabrechnung. Ein etwaiges Guthaben muss Ihnen Ihr bisheriger Lieferant im Zuge der Endabrechnung ausbezahlen; eine Nachforderung vom bisherigen Lieferanten müssen Sie bezahlen.
Die Abbuchung des ersten Teilzahlungsbetrages erfolgt zu Beginn des zweiten Versorgungsmonats. Im Rahmen eines Anbieterwechsels ist es normalerweise nicht notwendig, dass Ihr Netzbetreiber die Zählerdaten abliest. Wünschen Sie jedoch selbst die Ablesung, kann der Netzbetreiber einen Kostenersatz verlangen.
Basis für den Teilbetrag ist der vom Netzbetreiber gemeldete Jahresverbrauch.
3 Möglichkeiten:
- Weil die vom Netzbetreiber gemeldeten Daten von Ihrem aktuellen Verbrauch abweichen, oder
- Weil VOLTINO monatliche Teilbeträge einhebt (vielleicht haben Sie an Ihren bisherigen Stromlieferanten Teilbeträge in längeren Abständen bezahlt), oder
- Weil Sie heuer mehr oder weniger Strom verbraucht haben als letztes Jahr.
Nein, der Lieferantenwechsel ist kostenlos.
Sie werben einen neuen Kunden, der noch nicht von uns mit Strom versorgt wird. Dieser neue Kunde muss bei der Anmeldung auf unserer Webseite Ihre Empfehlungsnummer eingeben. Ihre Empfehlungsnummer finden Sie im Online-Portal. Der Kunde-wirbt-Kunde-Bonus wird bei der Jahresrechnung berücksichtigt.
Der Kunde-wirbt-Kunde-Bonus ist mit 20 Werbungen pro Jahr beschränkt. Ebenfalls besteht kein Anspruch bei gewerblicher Kundenwerbung.
Wir beliefern Sie, sobald der Wechselprozess positiv abgeschlossen wurde. Den genauen Zeitpunkt teilen wir Ihnen per E-Mail mit.
Die Abwicklung des Anbieterwechsels dauert gemäß den laut Marktregeln festgesetzten Anbieterwechselfristen ca. drei Wochen. Erst danach können wir Sie mit Strom beliefern.
Eine Anmeldung für Neubezüge kann an jedem Tag erfolgen und auch die gesetzlich festgelegten Fristen von drei Wochen beim Wechsel des Stromversorgers gelten hier nicht.
Wir informieren Sie in beiden Fällen per E-Mail über den genauen Zeitpunkt der Stromlieferung.
Wir werden Sie in einem E-Mail über den frühestmöglichen Zeitpunkt der Aufnahme der Stromlieferung informieren.
- Weil Sie bei Ihrem derzeitigen Stromlieferanten eine Vertragsbindung haben, oder
- weil Daten auf dem VOLTINO Online-Stromliefervertrag fehlerhaft sind oder vom Netzbetreiber nicht erkannt werden.
Durch den Wechsel kommt es zu keiner Unterbrechung der Stromversorgung. Die Netzbetreiber sind dazu verpflichtet, alle an ihr Netz angeschlossenen Kunden entsprechend den geltenden Marktregeln und unabhängig davon, von wem die Kunden den Strom beziehen, gleich und diskriminierungsfrei zu behandeln.
Recht auf Grundversorgung
Voltino bietet entsprechend den gesetzlichen Vorschriften jenen Haushalts- und Kleingewerbekunden, die sich auf eine Versorgung in letzter Instanz (gemäß § 51a Oö. ElWOG) berufen, die Tarife "Voltino privat" und "Voltino Profi" an. Generell gelten die Allgemeinen Lieferbedingungen der Wels Strom GmbH.
Sie haben das Recht, sich gegenüber jedem Lieferanten, der an Ihrer Adresse Strom an Haushaltskunden liefert, auf die Grundversorgung zu berufen (§51a OÖ. ElWOG, § 77 ElWOG 2010).
„Wann kann die Grundversorgung relevant sein?
Die Grundversorgung ist zum Beispiel relevant bei Zahlungsschwierigkeiten, wenn die Abschaltung der Anlage droht oder die Anlage bereits abgeschaltet wurde und wenn Sie Schwierigkeiten haben, einen Lieferanten zu finden, der bereit ist, einen Vertrag über die Belieferung mit Strom mit Ihnen abzuschließen. Wenn Sie einem Stromlieferanten mitteilen, dass Sie sich auf die Grundversorgung berufen, besteht für diesen eine Pflicht zur Grundversorgung. Sie werden dann zum Grundversorgungs-Tarif dieses Lieferanten beliefert. Wenn Sie sich gegenüber einem Lieferanten auf die Grundversorgung berufen, ist auch Ihr Netzbetreiber dazu verpflichtet, seine Dienstleistungen zu erbringen und damit Ihre Belieferung mit Strom zu ermöglichen. Auch wir bieten Ihnen die Grundversorgung an. Nähere Informationen über die Grundversorgung, zum Beispiel über unseren Grundversorgungs-Tarif oder zur maximalen Höhe einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, finden Sie unter Voltino Privat und Voltino Profi und unter www.e-control.at/grundversorgung
Bei Stromausfällen oder Störungen, die die Stromversorgung betreffen, ist der regionale Netzbetreiber Ihr Ansprechpartner. Dieser ist für die unterbrechungsfreie Anspeisung Ihrer Anlage verantwortlich und muss die vom Stromlieferanten eingespeiste Energie störungsfrei bis zur Steckdose leiten.
Gas
Gastino ist eine Marke der eww ag, des zuverlässigen und etablierten Welser Energieversorgers.
Für Privatkundinnen und -kunden sowie nicht-leistungsgemessene Gewerbekunden bis 100.000 kWh, die sauberes, günstiges Gas beziehen möchten.
Auf www.erdgas.at erfahren Sie viel Interessantes über das Naturprodukt Erdgas.
Nach Ausfüllen des Online-Gasliefervertrags auf unserer Website erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link. Alles, was Sie tun müssen, ist, diesen Link zu bestätigen. Den Rest erledigen wir für Sie.
Wir prüfen und erfassen Ihre Daten (z.B. Zählpunkt) und informieren Sie per E-Mail über den voraussichtlichen Lieferbeginn. Wir kündigen die Gaslieferung bei Ihrem bisherigen Gasversorger und melden Ihre Anlage beim Netzbetreiber, der auch weiter für die Netzversorgung zuständig ist, um.
Der Netzbetreiber ermittelt per Wechselstichtag Ihren Zählerstand. Ihr derzeitiger Lieferant sendet Ihnen eine Endabrechnung, die Sie an ihn bezahlen.
Kurz vor Lieferbeginn erhalten Sie per E-Mail den Start der Gaslieferung sowie die Höhe des Teilzahlungsbetrages.
Einmal jährlich erhalten Sie für die GASTINO Gaslieferung eine Jahresabrechnung im Kundenportal. Wir informieren Sie darüber per E-Mail.
Wenn Sie kürzer als 90 Tage vertraglich gebunden sind, werden sie nach Ablauf der Frist von GASTINO beliefert. Wir halten Sie während des Wechselprozesses per E-Mail auf dem Laufenden.
Wenn Sie länger als 90 Tage vertraglich gebunden sind, ist ein vorzeitiger Wechsel zu GASTINO leider nicht möglich. Wir freuen uns, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt ein neues GASTINO Angebot wählen.
Im Zuge der Umstellung wird von Ihrem Netzbetreiber der Zählerstand für die Endabrechnung Ihres bisherigen Gasversorgers entweder abgelesen oder geschätzt. Wenn Sie sicher sein möchten, dass Sie eine exakte Abrechnung arhalten, können Sie am Tag des Lieferbeginns dem Netzbetreiber Ihren Zählerstand bekannt geben.
Nein. Weder der Vermieter noch der Eigentümer oder die Hausverwaltung müssen über den Wechsel des Gaslieferanten in Kenntnis gesetzt werden. Ganz egal, ob Sie in einer Genossenschafts-, Gemeinde- oder privat vermieteten Wohnung wohnen.
Ja, aber nur im Bereich der Netznutzung. Sie benutzen weiterhin sein Leitungsnetz und bezahlen dafür einen gesetzlich festgesetzten Tarif bestehend aus Grundpreis und Arbeitspreis pro kWh.
Ja. Geben Sie ihm einfach bekannt, dass die Gaslieferung durch GASTINO erfolgen wird.
Ja. Sie können unter Berücksichtigung einer allfälligen Vertragsbindung bei Ihrem aktuellen Gaslieferanten jederzeit wieder zu einem anderen Gaslieferanten wechseln. Sie müssen dazu nur die Kündigungsfrist beachten.
Es gibt 4 Möglichkeiten:
- Wenn Sie umziehen oder gerade umgezogen sind: Voraussetzung ist, dass Sie noch keinen Gasliefervertrag bei einem anderen Energielieferanten unterschrieben haben.
- Wenn bei Ihrer neuen Anlage/Wohnung eine Gaseinschaltung notwendig ist. Verlangt der Netzbetreiber eine Gaslieferbestätigung, können Sie unser Willkommensschreiben vorweisen.
- Wenn Ihr neuer Wohnsitz zum ersten Mal mit Gas versorgt wird (z. B. Neubau eines Hauses): Dafür benötigen Sie auch eine Fertigstellungsmeldung vom Gasinstallateur, damit der Netzbetreiber einen Zähler montieren kann.
- Wenn es sich um eine Änderung des Vertragspartners handelt: Es ändert sich der Vertragspartner beim Gasliefervertrag, z. B. beim Umschreiben des Vertrags von Vater auf Tochter.
Bei einem Neubezug gibt es Abweichungen zum Standardwechselprozess. D.h. die gesetzlich festgelegte Frist von max. drei Wochen beim Wechsel des Gasversorgers gilt hier nicht!
Beantragen Sie bei Ihrem Netzbetreiber den Netzzugang und informieren Sie ihn gleich über die Gaslieferung durch GASTINO. Verlangt der Netzbetreiber eine Gaslieferbestätigung, können Sie unser Willkommensschreiben oder den Ausdruck der GASTINO-Anmeldung vorweisen.
Im Falle einer Gaseinschaltung, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit Ihrem Netzbetreiber. Falls keine Einschaltung notwendig ist, geben Sie ihm bitte den Zählerstand bekannt und erwähnen Sie gleichzeitig, dass die Belieferung mit Gas durch GASTINO erfolgt.
- Bestätigen Sie den Link zur Anmeldung des Gasliefervertrags.
- Kontaktieren Sie Ihren Netzbetreiber und geben Sie ihm bekannt, dass Sie schon einen Gasliefervertrag abgeschlossen hast.
- Geben Sie dabei entweder den aktuellen Zählerstand bekannt oder vereinbaren einen Termin für die Gaseinschaltung.
- Wir melden den Standort beim Netzbetreiber zum Neubezug.
- Sie erhalten von uns eine E-Mail mit allen wichtigen Informationen: Lieferbeginn, Höhe des Teilzahlungsbetrages, Zugang zum Online-Kundenportal etc.
- Wenn eine Gaseinschaltung notwendig ist, müssen Sie dafür bei Ihrem Netzbetreiber einen Termin vereinbaren. Berücksichtigen Sie bitte mindestens eine Woche Vorlaufzeit dafür. Bei der Terminvereinbarung sollten Sie bereits ankündigen, dass Sie mit GASTINO Gas versorgt werden und daher nur einen Netznutzungsvertrag brauchen.
Weisen Sie dem Netzbetreiber die Kopie der GASTINO Anmeldung oder unser Willkommensschreiben vor.
Kontaktieren Sie bitte umgehend den lokalen Netzbetreiber und informieren ihn über: Datum des Einzugs, Zählerstand und Gasbezug durch GASTINO.
Füllen Sie den Online-Gaslieferungsvertrag auf unserer Website aus und bestätigen Sie den an die angegebene E-Mail-Adresse gesandten Link. Alles Weitere erledigen wir für Sie!
Sie brauchen nur Ihre Zählpunktbezeichnung. Diese finden Sie auf der letzten Jahresabrechnung
Die Bekanntgabe Ihrer Zählpunktbezeichnung ist unbedingt erforderlich. Diese finden Sie auf der letzten Jahresabrechnung von Ihrem bisherigen Gaslieferanten.
Alle notwendigen Angaben finden Sie auf der letzten Jahresabrechnung: Name, Adresse, Gasnetzbetreiber, bisheriger Gaslieferant und Zählpunktbezeichnung.
Nein! Nachdem Sie uns Ihren Gaslieferungsvertrag per Link im E-Mail bestätigt haben, kümmern wir uns um alle weiteren Schritte.
Sie erhalten ein Willkommensschreiben, sobald der Link in Ihrem E-Mail bestätigt wurde. Über alle weiteren Details zu Ihrem neuen Gasliefervertrag, wie etwa die Höhe Ihres Teilzahlungsbetrages sowie das genaue Datum des Belieferungsbeginns, werden Sie in einem gesonderten E-Mail informiert.
Ja. Der Gasnetzbetreiber ist Eigentümer der Erdgasleitungen und des Gaszählers. Daher ist er berechtigt und verpflichtet, Zählerstände abzufragen. Diese Zählerstände sind notwendig, um Ihren tatsächlichen Gasverbrauch zu ermitteln.
Die verbrauchsabhängige Preiskomponente für Energie, manchmal auch Energiepreis genannt.
Die verbrauchsunabhängige Preiskomponente für Energie.
Wir stellen Ihnen eine Gesamtrechnung bestehend aus den Kosten für den Netzbetrieb und den Kosten für Ihren Energieverbrauch. Dabei gilt das Vorleistungsmodell (Rz 1536 und 1536a USt.-Richtlinie 2000). Die Kosten für den Netzbetrieb verrechnet der Netzbetreiber direkt an uns. Wir übernehmen diese in unsere Gesamtrechnung, damit für Sie alles übersichtlich und einfach bleibt.
Der Netzbetreiber ist verpflichtet, die Zählerdaten an uns, den neuen Gasversorger, zu übermitteln. Das heißt, dass der Netzbetreiber weiterhin zu den gewohnten Terminen Ihren Zählerstand abliest.
Nachdem der Netzbetreiber die Verbrauchsdaten an GASTINO übermittelt hat, wird eine Gesamtrechnung (Netz + Energie) an Sie erstellt.
Der Netzbetreiber übermittelt den gemessenen Jahresgasverbrauch an Ihren bisherigen Lieferanten. Von diesem erhalten Sie eine Endabrechnung. Ein allfälliges Guthaben muss Ihnen Ihr bisheriger Lieferant im Zuge der Endabrechnung ausbezahlen; eine Nachforderung vom bisherigen Lieferanten müssen Sie bezahlen.
Die Abbuchung des ersten Teilzahlungsbetrages erfolgt zu Beginn des zweiten Versorgungsmonats. Im Rahmen eines Anbieterwechsels ist es normalerweise nicht notwendig, dass Ihr Netzbetreiber die Zählerdaten abliest. Wünschen Sie jedoch selbst die Ablesung, kann Ihr Netzbetreiber einen Kostenersatz verlangen.
Basis für den Teilbetrag ist der vom Netzbetreiber gemeldete Jahresverbrauch.
3 Möglichkeiten:
- Weil die vom Netzbetreiber gemeldeten Daten von Ihrem aktuellen Verbrauch abweichen, oder
- Weil GASTINO monatliche Teilbeträge einhebt (vielleicht haben Sie an Ihren bisherigen Gaslieferanten Teilbeträge in längeren Abständen bezahlt), oder
- Weil Sie heuer mehr oder weniger Gas verbraucht haben als letztes Jahr.
Nein, der Lieferantenwechsel ist kostenlos!
Sie werben einen neuen Kunden, der noch nicht von uns mit Gas versorgt wird. Dieser neue Kunde muss bei der Anmeldung auf unserer Webseite Ihre Empfehlungsnummer eingeben. Ihre Empfehlungsnummer finden Sie im Online-Portal. Der Kunde-wirbt-Kunde-Bonus wird bei der Jahresrechnung berücksichtigt.
Der Kunde-wirbt-Kunde-Bonus ist mit 20 Werbungen pro Jahr beschränkt. Ebenfalls besteht kein Anspruch bei gewerblicher Kundenwerbung.
Der Lieferantenwechsel kann an jedem Tag erfolgen. Sollte es sich um einen Erstbezug bzw. Neubezug handeln, so kann die Belieferung üblicherweise innerhalb weniger Tage erfolgen. Die Abwicklung der Wechselformalitäten dauert gemäß den laut Marktregeln festgesetzten Anbieterwechselfristen max. drei Wochen, sofern alle notwendigen Daten korrekt und vollständig angegeben wurden und keine Vertragsbindung bei Ihrem bisherigen Lieferanten besteht. Wir informieren Sie per E-Mail über den Zeitpunkt des Lieferbeginns.
Wir werden Sie in einem E-Mail über den frühestmöglichen Zeitpunkt der Aufnahme der Gaslieferung informieren.
Weil Sie bei Ihrem derzeitigen Gaslieferanten eine Vertragsbindung haben, oder
Weil Daten auf dem GASTINO Online-Gaslieferungsvertrag fehlerhaft sind oder vom Netzbetreiber nicht erkannt werden.
Durch den Wechsel kommt es zu keiner Unterbrechung der Gasversorgung. Die Netzbetreiber sind dazu verpflichtet, alle an ihr Netz angeschlossenen Kunden entsprechend den geltenden Marktregeln und unabhängig davon, von wem die Kunden das Gas beziehen, gleich und diskriminierungsfrei zu behandeln.
Bei Gasgeruch bzw. Versorgungsunterbrechung ist der regionale Gasnetzbetreiber Ihr Ansprechpartner. Dieser ist für die unterbrechungsfreie Belieferung verantwortlich und muss das Gas vom Gaslieferanten störungsfrei bis zum Gaszähler leiten.